Viele Menschen lassen ihre arabischen Dokumente bereits im Heimatland ins Deutsche übersetzten. Doch bei der zuständigen deutschen Behörde heißt es dann plötzlich „wird nicht anerkannt“. Das ist frustrierend, hat aber gute Gründe. In diesem Beitrag erkläre ich die Hintergründe, ob die im Ausland erstellte Übersetzung einfach bestätigt werden kann und wie Sie schnell zu einer rechtssicheren, anerkannten Übersetzung kommen.
Inhaltsverzeichnis
- Häufiges Problem: Übersetzung im Ausland, Ablehnung in Deutschland
- Warum deutsche Behörden ausländische Übersetzungen arabischer Dokumente nicht akzeptieren
- „Kann der deutsche Übersetzer die vorhandene Übersetzung nicht einfach stempeln?“
- Wann eine Bestätigung möglich ist und wann nicht
- Warum eine Neuübersetzung häufig die beste Lösung ist
- Typische Fehler in arabisch-deutschen Übersetzungen aus dem Ausland
- Wie läuft die Prüfung oder Neuübersetzung bei mir ab?
- Warum eine korrekte Übersetzung für Sie so wichtig ist
- Dokumente zur Prüfung einreichen
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Häufiges Problem: Übersetzung im Ausland, Ablehnung in Deutschland
Viele Kundinnen und Kunden kommen mit dieser Situation zu mir:
- Ihre Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ein Gerichtsurteil, ein Zeugnis oder ein anderes Dokument wurde im Ausland bereits ins Deutsche übersetzt, zum Beispiel in Syrien, dem Libanon, Ägypten oder Tunesien.
- Der dortige Übersetzer war vielleicht staatlich anerkannt, vereidigt oder bei einem Ministerium registriert.
- In manchen Ländern wie Ägypten ist der Übersetzer sogar bei der deutschen Botschaft zugelassen.
Und trotzdem erleben viele in Deutschland dann, dass die Behörde diese Übersetzung leider nicht akzeptiert. Häufig passiert dies bei Behörden wie Standesamt, Einbürgerungsstelle, beim Notar, auf dem Grundbuchamt oder auch beim Finanzamt. Oft geht es um die Anmeldung der Eheschließung, um einen Grundbucheintrag, eine Erbschaft, Einbürgerung oder andere Dinge.
Für viele Menschen ist diese Ablehnung zunächst schwer verständlich und sie fragen sich: „Warum reicht meine vorhandene Übersetzung nicht aus?“
Warum deutsche Behörden ausländische Übersetzungen arabischer Dokumente nicht akzeptieren
Der Grund hat nichts mit der Qualifikation des ausländischen Übersetzers zu tun und auch nicht mit fehlender Anerkennung der Behörden im Herkunftsland.
Die Ursache liegt im deutschen Rechtssystem. In Deutschland gilt:
- Nur Übersetzungen, die von öffentlich bestellten oder allgemein beeidigten Übersetzern in Deutschland angefertigt oder bestätigt wurden, können rechtlich verbindlich verwendet werden.
- Diese Beeidigung ist ein deutsches Rechtsinstrument und gilt nur innerhalb Deutschlands.
- Deutsche Behörden benötigen eine Person, die hier rechtlich haftbar gemacht werden kann und deren Qualifikation nach deutschem Recht überprüft wurde.
Darum genügt es auch nicht, wenn das Dokument im arabischen Herkunftsland vom Außenministerium beglaubigt wurde, der Übersetzer dort staatlich beeidigt oder bei der deutschen Botschaft registriert ist. Eine im Ausland angefertigte Übersetzung arabischer Dokumente wird in Deutschland in der Regel nicht anerkannt.
„Kann der deutsche Übersetzer die vorhandene Übersetzung nicht einfach stempeln?“
Diese Frage höre ich fast täglich, denn viele Kundinnen und Kunden denken verständlicherweise: „Die Übersetzung liegt doch auf Deutsch vor. Sie müssen doch nur bestätigen, dass alles stimmt.“ Doch so einfach ist es leider nicht. Wenn ich als in Deutschland beeidigter Übersetzer eine bereits vorhandene Übersetzung bestätige, bedeutet das:
- Ich übernehme die volle rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit.
- Ich hafte dafür, dass der Inhalt komplett, sprachlich einwandfrei und inhaltlich korrekt übertragen wurde.
- Jede Zeile, jeder Name, jeder Stempel, jede Tabelle muss stimmen.
Darum muss ich die vorhandene Übersetzung sorgfältig mit dem arabischen Original vergleichen.
Nur wenn wirklich alles fehlerfrei ist, darf ich eine Bestätigung ausstellen. Und genau das ist in der Praxis leider selten der Fall.
Wann eine Bestätigung möglich ist und wann nicht
Eine Bestätigung ist möglich, wenn die vorhandene Übersetzung:
- sprachlich einwandfrei ist, d. h. keine missverständlichen Formulierungen, ungenaue Übersetzungen oder Sinnfehler enthält
- vollständig übertragen wurde, also keine Auslassungen enthält
- inhaltlich korrekt ist
- alle Stempel, Randvermerke und Tabellen berücksichtigt
Nur in diesen Fällen kann ich die Übersetzung bestätigen und damit offiziell für deutsche Behörden zulässig machen. Wenn ich aber Fehler erkenne, und sei es nur ein unübersetzter Randvermerk oder ein fehlerhaftes Datum, bin ich gesetzlich verpflichtet, die Bestätigung abzulehnen. Das dient nicht nur den rechtlichen Vorgaben, sondern auch dem Schutz der Kundinnen und Kunden, denn eine ungenaue, unvollständige oder fehlerhafte Übersetzung kann zu ernsthaften Missverständnissen führen, mit unabsehbaren Risiken und Folgen.
Warum eine Neuübersetzung häufig die beste Lösung ist
In vielen Fällen empfehle ich eine komplette Neuübersetzung und dies ist häufig auch im Interesse der Kundinnen und Kunden. Warum? Weil schon kleine sprachliche Fehler oder unklare Formulierungen große Auswirkungen haben können. Beispielsweise kann ein falsch verstandener Rechtsbegriff beim Notar Fragen aufwerfen, eine unvollständig übertragene Stelle kann beim Standesamt zu Rückfragen oder Ablehnung eines Antrags führen oder eine sprachlich unsaubere Formulierung kann als inhaltlicher Widerspruch erscheinen.
Das bedeutet: Eine fehlerhafte oder missverständliche Übersetzung kann zu Verzögerungen, zusätzlichen Prüfungen oder sogar Ablehnungen führen. Darum ist eine Neuübersetzung oft die sicherste, schnellste und am Ende auch die günstigere Lösung.
Typische Fehler in arabisch-deutschen Übersetzungen aus dem Ausland
Bei den mir vorgelegten Übersetzungen aus arabischen Ländern beobachte ich oft folgende Fehler:
- Auslassungen ganzer Absätze oder Spalten oder einzelner Daten und Stempel
- Tippfehler oder grammatische Fehler
- uneinheitliche Schreibweise von Namen
- falsche oder zu ungenaue juristische Terminologie
- Sinnveränderungen durch freie Formulierungen
7. Wie läuft die Prüfung oder Neuübersetzung bei mir ab?
Dieser Ablauf hat sich bewährt:
1. Sie senden mir Ihre Dokumente per E-Mail.
Bitte immer: ein Bild des arabischen Dokuments, sowie die vorliegende deutsche Übersetzung.
2. Ich prüfe beides sorgfältig.
Diese Ersteinschätzung ist für Sie unverbindlich. Ich sehe mir an, ob eine Bestätigung möglich ist oder ob es Fehler oder Auslassungen gibt.
3. Sie erhalten ein transparentes Angebot.
Darin erfahren Sie, ob eine Bestätigung möglich oder ob eine Neuübersetzung notwendig ist. Außerdem wie lange es dauert und was es kostet.
4. Ich fertige die bestätigte oder neue Übersetzung an.
Die durch mich beglaubigte Übersetzung wird in ganz Deutschland akzeptiert: zum Beispiel bei Standesämtern, Einbürgerungsbehörden, Notaren, Grundbuchämtern und Finanzämtern. Der Vorteil für Sie: Ich bin auf Arabisch–Deutsch spezialisiert und erkenne sehr schnell, welche Lösung für Sie am sinnvollsten ist.
Warum eine korrekte Übersetzung für Sie so wichtig ist
Eine fehlerfreie Übersetzung ist nicht „nur Formalität“. Oft hängt viel davon ab:
- Einbürgerung
- Familienstand (Heirat, Scheidung, Geburt)
- Erbschaften und steuerliche Fragen
- notarielle Vollmachten
- Eigentumsübertragungen beim Grundbuchamt
- Visaanträge
- Anerkennung von Abschlüssen
Gerade weil es um wichtige persönliche oder rechtliche Entscheidungen geht, ist es wichtig, dass alles verständlich, vollständig, eindeutig und sprachlich korrekt übersetzt ist. Damit vermeiden Sie Verzögerungen und unnötige Rückfragen und Ihre Unterlagen werden zuverlässig anerkannt.
Dokumente zur Prüfung einreichen
Wenn Sie bereits eine Übersetzung aus dem Arabischen vorliegen haben und wissen möchten, ob diese in Deutschland anerkannt wird: Senden Sie mir einfach Ihre Dokumente per E-Mail an mail@falk-translations.com!
Ich prüfe gerne, ob eine Bestätigung möglich ist oder ob eine Neuübersetzung notwendig ist.
Weitere Informationen zur beglaubigten Übersetzung Arabisch–Deutsch finden Sie hier.
Ich unterstütze Sie zuverlässig und mit langjähriger Erfahrung als vereidigter Übersetzer für Arabisch–Deutsch.
