Beglaubigte Übersetzung Arabisch Deutsch in ganz Deutschland

Sie benötigen eine arabische Urkunde für eine deutsche Behörde, ein deutsches Dokument für ein arabisches Land oder eine beglaubigte Übersetzung für ein persönliches, rechtliches oder geschäftliches Anliegen?

In meinem spezialisierten Übersetzungsbüro übersetze ich arabische und deutsche Dokumente und versehe die Übersetzungen mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift. Als staatlich geprüfter und gerichtlich vereidigter Übersetzer für Arabisch–Deutsch und Deutsch–Arabisch bearbeite ich Ihren Auftrag persönlich. Meine beglaubigten Übersetzungen aus dem Arabischen werden von allen deutschen Behörden anerkannt.

Dr. Daniel Falk bei Erstellung einer beglaubigten Übersetzung Arabisch Deutsch

Telefon+49 (0) 761- 152 975 53
E-Mail: mail@falk-translations.com

Für mündliche Sprachübertragung bei Terminen in Freiburg, Südbaden und Baden-Württemberg finden Sie weitere Informationen unter Vereidigter Dolmetscher.

Beglaubigte Übersetzungen für Behörden, Gerichte und internationale Angelegenheiten

Beglaubigte Übersetzungen werden meist dann benötigt, wenn ein Dokument offiziell vorgelegt werden soll: bei einer Behörde, einem Gericht, einer Hochschule, einer Botschaft oder einer anderen Stelle im In- oder Ausland.

Als gerichtlich vereidigter Übersetzer für Arabisch–Deutsch und Deutsch–Arabisch übersetze ich arabische und deutsche Dokumente und versehe die Übersetzung mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift. Häufig geht es um Unterlagen für eine Eheschließung, ein Anerkennungsverfahren, einen Antrag bei einer Behörde, ein Gerichtsverfahren oder um Übersetzungen für eine Kanzlei, ein Unternehmen oder eine Stelle im Ausland.

Typische Situationen

Dokumente für deutsche Behörden

Für Eheschließung, Einbürgerung, Aufenthalt, Geburtsanmeldung, Vaterschaftsanerkennung oder Erbschaftsangelegenheiten benötigen Privatpersonen häufig beglaubigte Übersetzungen arabischer Unterlagen.

Zeugnisse, Studium und Beruf

Fachkräfte, Studierende und Auszubildende benötigen Übersetzungen häufig für Anerkennungsverfahren, Bewerbungen, Hochschulen oder Arbeitgeber in Deutschland. Dabei kommt es nicht nur auf die Sprachrichtung an, sondern auch auf eine vollständige und einheitliche Wiedergabe der Bildungs- und Berufsangaben.

Familie und persönliche Angelegenheiten

Viele Aufträge betreffen deutsch-arabische Familienangelegenheiten – etwa eine Eheschließung, eine Scheidung, eine Geburt, ein Verfahren zur Vaterschaftsanerkennung oder Angelegenheiten von Angehörigen im Ausland. Ich bearbeite die dafür benötigten Dokumente Arabisch–Deutsch und Deutsch–Arabisch.

Deutsche Urkunden für arabische Länder

Auch deutsche Urkunden und andere Unterlagen werden beglaubigt ins Arabische übersetzt, zum Beispiel für Botschaften, Behörden, Gerichte, Hochschulen, Arbeitgeber oder private Angelegenheiten in einem arabischen Land. Ob zusätzlich eine Apostille, Legalisation oder Überbeglaubigung erforderlich ist, hängt vom Zielland und von der zuständigen Stelle ab.

Unternehmen, Kanzleien und Institutionen

Unternehmen, Kanzleien und Institutionen benötigen beglaubigte Übersetzungen zum Beispiel für Geschäftspartner, Behörden, Gerichte oder grenzüberschreitende Verfahren. Für umfangreiche Fachübersetzungen, laufende Projekte und Unternehmenskommunikation finden Sie weitere Informationen hier.

Immobilien und Verträge

Bei grenzüberschreitenden Immobilien- und Vertragsangelegenheiten können unter anderem Kaufverträge, Grundbuchauszüge, Mietverträge, Vollmachten oder notarielle Unterlagen zu übersetzen sein.

Welche Dokumente aus welchen Ländern bearbeite ich?

In meinem auf Arabisch spezialisierten Übersetzungsbüro übersetze und beglaubige ich arabische und deutsche Dokumente für Behörden, Gerichte, Hochschulen, Botschaften, Unternehmen und private Angelegenheiten.

Personenstands- und Familiendokumente

Ich bearbeite unter anderem Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Familienbücher, Familienregisterauszüge, Ledigkeitsbescheinigungen, Scheidungsurteile, Vaterschaftsanerkennungen, Staatsangehörigkeitsnachweise sowie Auszüge aus Pässen und Ausweisdokumenten.

Zeugnisse und berufliche Nachweise

Zu den häufig angefragten Unterlagen gehören Schul- und Hochschulzeugnisse, Abiturzeugnisse, Diplome, Notenspiegel, Ausbildungsnachweise, Approbationen und weitere Nachweise für Studium, Beruf und Anerkennungsverfahren.

Rechtliche und behördliche Dokumente

Je nach Verwendungszweck übersetze ich beispielsweise Gerichtsurteile, Klageschriften, Verträge, Vollmachten, Testamente, Gutachten, Führungszeugnisse, Steuerbescheide, Führerscheine und andere amtliche Unterlagen.

Geschäfts- und Immobiliendokumente

Für Unternehmen und grenzüberschreitende Angelegenheiten bearbeite ich unter anderem Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge, Geschäftsberichte, Unternehmensunterlagen, Kaufverträge, Grundbuchauszüge, Mietverträge sowie notarielle Urkunden und Beglaubigungen.

Die genannten Beispiele sind nicht abschließend. Ob ich ein konkretes Dokument bearbeiten kann, hängt unter anderem von der Sprachkombination, der Lesbarkeit, dem Inhalt und dem vorgesehenen Verwendungszweck ab. Für eine erste Einschätzung reicht in der Regel ein gut lesbarer Scan oder ein Foto.

Dokumente aus arabischsprachigen Ländern

Ich bearbeite Dokumente in arabischer Sprache unter anderem aus Ägypten, Algerien, Bahrain, Dschibuti, dem Irak, Jemen, Jordanien, Katar, den Komoren, Kuwait, dem Libanon, Libyen, Mali, Marokko, Mauretanien, Niger, Oman, den Palästinensischen Gebieten, Saudi-Arabien, Somalia, dem Sudan, Syrien, dem Tschad, Tunesien und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Auch deutsche Dokumente übersetze ich beglaubigt ins Arabische, wenn sie bei einer Botschaft, Behörde, einem Gericht, einer Hochschule, einem Unternehmen oder einer anderen Stelle in einem arabischen Land verwendet werden sollen.

Ihr Dokument oder Herkunftsland ist nicht dabei? Senden Sie mir trotzdem gerne einen Scan oder ein gut lesbares Foto. Ich prüfe, ob ich den Auftrag selbst übernehmen kann und welche Unterlagen ich für ein konkretes Angebot benötige.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Beglaubigte Übersetzung bedeutet: Ich versehe die Übersetzung mit meinem Stempel und meiner Unterschrift. Damit bescheinige ich, dass alles richtig und vollständig übersetzt wurde. Als öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer bin ich dazu befugt (§ 15 Abs. 3 AGGVG). Meine beglaubigten Übersetzungen aus dem Arabischen werden von allen deutschen Behörden anerkannt.

Umgekehrt übersetze ich deutsche Urkunden ins Arabische, die dann bei einer arabischen Botschaft oder in einem arabischen Land verwendet werden können. Manchmal sind dazu noch zusätzliche Schritte wie die gerichtliche Vorbeglaubigung oder Überbeglaubigung bzw. eine Apostille nötig. Dazu berate ich Sie gerne:

Telefon+49 (0) 761- 152 975 53
E-Mail: mail@falk-translations.com

In 5 Schritten zur fertigen Übersetzung

  1. Angebot
    Sie schicken mir Ihre Dokumente entweder per E-Mail an mail@falk-translations.com oder über das Kontaktformular. Innerhalb kurzer Zeit bekommen Sie von mir mein Angebot mit allen wichtigen Informationen zu Preis, Lieferzeit und Zusatzoptionen.
  2. Auftragserteilung
    Wenn Sie mit dem Angebot einverstanden sind, erteilen Sie mir den Auftrag. Sie erhalten nochmal eine kurze Bestätigung von mir. Wenn der Auftragswert über 150 Euro liegt, schicke ich Ihnen außerdem eine Rechnung zur Vorkasse.
  3. Übersetzung
    Dann erstelle ich die Übersetzung Ihrer Dokumente ins Deutsche bzw. Arabische. Sollte ich noch Rückfragen haben, melde ich mich bei Ihnen. Bevor ich die Übersetzung beglaubige, schicke ich Ihnen per E-Mail einen Entwurf. So können Sie in aller Ruhe die wichtigsten Daten prüfen und gerne noch Rückfragen stellen.
  4. Beglaubigung
    Sobald alles passt, drucke ich die Übersetzung aus, verbinde sie mit einer Kopie des Originaldokuments und bestätige mit Stempel und Unterschrift, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist.
  5. Versand
    Jetzt wird die fertige beglaubigte Übersetzung per Einschreiben oder DHL-Express an Sie versendet.

Was kostet die beglaubigte Übersetzung?

Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung Arabisch-Deutsch oder Deutsch-Arabisch können ganz unterschiedlich ausfallen. Der Preis wird zum Beispiel wird durch folgende Faktoren bestimmt: Menge des Texts und vorhandener Stempel, Lesbarkeit (Scanqualität, Handschrift), inhaltliche Schwierigkeit (z. B. Fachsprache bei Hochschulzeugnissen), Formatierung, Liefertermin. Dazu kommen eventuell weitere Kosten für zusätzliche Dienstleistungen wie weitere Exemplare, digital signierte Dokumente oder Überbeglaubigung und Apostille.

Hier ein paar Preisbeispiele zur Orientierung:

Alle Angaben verstehen sich inklusive 19 % Mehrwertsteuer ohne Versandkosten. Der Mindestauftragswert liegt bei 60,00 Euro.

Wenn Sie den genauen Preis für die Übersetzung Ihres Dokuments vorab wissen möchten: Schicken Sie mir einfach ein Foto oder einen Scan der Dokumente an mail@falk-translations.com. Ich melde mich schnellstmöglich mit einem Angebot.

Express-Service

Ich biete für die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente verschiedene Lieferzeiten an, die unterschiedlich viel kosten:

  • normale Lieferzeit innerhalb von 10-14 Tagen ab Auftrag bzw. Zahlungseingang
  • längere Lieferzeit innerhalb von 3 Wochen ab Auftrag mit Rabatt
  • Express 5 Tage mit Eilzuschlag
  • Express 24h mit Eilzuschlag

Digital beglaubigte Übersetzungen mit e-Signatur

Sie möchten Ihre beglaubigte Übersetzung elektronisch verschicken? Per WhatsApp an Verwandte in der Heimat, per E-Mail an eine deutsche Botschaft oder online im System einer Behörde oder Universität hochladen? Kein Problem: Gerne erstelle ich Ihnen eine digital beglaubigte Übersetzung Deutsch-Arabisch oder Arabisch-Deutsch, die ich mit meiner qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) bestätige.

Die qualifizierte elektronische Signatur ist der handschriftlichen Unterschrift gesetzlich gleichgestellt. Sie erfüllt die strengen Anforderungen der eIDAS-Verordnung und kann damit die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nach § 126a BGB ersetzen. Eine elektronisch signierte Übersetzung ins Arabische und aus dem Arabischen bietet viele Vorteile:

  • einfache elektronische Übermittlung
  • beliebig oft wiederverwendbar
  • schnelle Lieferzeit

Die qualifizierte elektronische Signatur ist ein Zertifikat, mit dem die Echtheit eines elektronischen Dokuments überprüft werden kann. Dieses Zertifikat weist mich als Aussteller des Dokuments aus. Zusätzlich enthält mein Zertifikat das Berufsattribut als öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Urkundenübersetzer. Der Empfänger des digital signierten Dokuments kann die Echtheit der digitalen Signatur überprüfen, z. B. mit dem Online-Tool der EU.

Ob eine Behörde, ein Gericht, eine Botschaft oder eine andere Stelle eine digital signierte Fassung akzeptiert, sollten Sie vorab mit der zuständigen Stelle klären.

Häufige Fragen

Können Sie eine bereits im Ausland angefertigte Übersetzung prüfen und beglaubigen?

In bestimmten Fällen kann ich eine vorhandene Übersetzung prüfen und mit meinem Beglaubigungsvermerk bestätigen. Dafür benötige ich in der Regel sowohl die Übersetzung als auch das Ausgangsdokument. Wenn die Übersetzung unvollständig oder fehlerhaft ist, ist eine Neuanfertigung nötig.

Muss ich persönlich vorbeikommen?

Nein. Die Beauftragung ist vollständig online möglich. Sie können mir Ihre Unterlagen per E-Mail oder über das Kontaktformular senden. Persönliche Termine zur Abgabe, Besprechung oder Abholung biete ich aus organisatorischen Gründen nicht an. Rückfragen kläre ich telefonisch oder per E-Mail.

Was ist bei arabischen Namen und ihrer Schreibweise zu beachten?

Arabische Namen können in lateinischer Schrift unterschiedlich geschrieben werden. Wenn für eine Behörde bereits eine bestimmte Schreibweise feststeht, etwa in einem Ausweis, Aufenthaltstitel oder früheren Dokument, teilen Sie mir diese bitte mit. Auch besondere Vorgaben zur Umschrift kann ich berücksichtigen.

Was ist, wenn für mein Dokument zusätzlich eine Apostille, Legalisation oder Überbeglaubigung erforderlich ist?

Welche zusätzlichen Schritte erforderlich sind, hängt vom Zielland, vom Dokument und von der zuständigen Stelle ab. Wenn Sie bereits konkrete Vorgaben erhalten haben, können Sie mir diese zusammen mit den Unterlagen senden. Ich prüfe dann, welche Übersetzungs- und gegebenenfalls Beglaubigungsleistungen in das Angebot aufgenommen werden können.

Können Sie auch handschriftliche, schwer lesbare oder mehrsprachige Dokumente bearbeiten?

Solche Unterlagen können Sie mir zunächst zur Einschätzung senden. Entscheidend sind Lesbarkeit, Sprachkombination und Verwendungszweck. Bei weiteren Sprachen kann ich bei Bedarf mit geeigneten Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeiten.

Wie gehen Sie mit vertraulichen Dokumenten und KI um?

Beglaubigte und rechtlich relevante Übersetzungen bearbeite ich persönlich. Externe KI-Dienste setze ich für solche vertraulichen Übersetzungen nicht ein.

Benötigen Sie das Originaldokument?

Für die erste Prüfung und die Angebotserstellung reicht in der Regel ein gut lesbarer Scan oder ein Foto per E-Mail. Das Original benötige ich normalerweise nicht. Wenn Sie mir ein Original zusenden möchten, vereinbaren Sie den Versand bitte vorher mit mir und verwenden Sie ein Einschreiben.

Übersetzen Sie auch arabische Dialekte?

Amtliche Dokumente sind meist auf Hocharabisch verfasst. Bei handschriftlichen Unterlagen, Chatprotokollen oder informellen Texten können jedoch regionale oder umgangssprachliche Formen vorkommen. Solche Unterlagen können Sie mir gerne zur Einschätzung senden.

Unterlagen senden und Angebot anfragen

Sie kommunizieren direkt mit mir – dem Inhaber des Übersetzungsbüros. Senden Sie mir Ihre Unterlagen oder zunächst eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens. Ich prüfe, welche Übersetzung Sie benötigen, und unterbreite Ihnen ein konkretes Angebot.

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