Vereidigter Übersetzer Dr. Daniel Falk – professionell und zuverlässig!

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Arabisch-Deutsch?
Als Arabisch-Experte biete ich Ihnen staatlich anerkannte Übersetzungen von Dokumenten, Urkunden oder Verträgen – mit persönlichem Service und höchster Zuverlässigkeit.

Dr. Daniel Falk

Worauf Sie sich verlassen können

persönliche Beratung statt anonyme Agentur

zertifizierter und staatlich anerkannter Übersetzer Arabisch Deutsch mit über 10 Jahren Erfahrung

professionelle Auftragsabwicklung und Qualitätskontrolle, unter Berücksichtigung von ISO-Normen

100% zuverlässig: Datenschutz, Diskretion und pünktliche Lieferung garantiert

Auftrag im Online-Übersetzungsbüro jederzeit erteilen, Versand per Post oder DHL (auch 24h-Express)

Ich bin Dr. Daniel Falk – staatlich geprüfter Übersetzer, gerichtlich vereidigt, Arabisch-Experte und Inhaber meines auf Arabisch spezialisierten Übersetzungsbüros in Freiburg im Breisgau. Anders als anonyme Agenturen lege ich Wert auf den direkten Kontakt zu Ihnen:

Telefon+49 (0) 761- 152 975 53
E-Mail: mail@falk-translations.com

Benötigen Sie einen vereidigten Dolmetscher für die mündliche Sprachübertragung Arabisch-Deutsch? Zum Beispiel beim Standesamt für eine Eheschließung oder beim Notar? Auch dafür stehe ich gerne zur Verfügung.

Angebot einholen

Für ein Angebot können Sie gerne dieses Kontaktformular verwenden. Oder Sie schreiben mir eine E-Mail an mail@falk-translations.com.

    Datei anhängen

    Ich bin mit den Datenschutzbestimmungen einverstanden.


    Beglaubigten Übersetzungen im Übersetzungsbüro Dr. Falk

    Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

    Beglaubigte Übersetzung bedeutet: Ich versehe die Übersetzung mit meinem Stempel und meiner Unterschrift. Damit bescheinige ich, dass alles richtig und vollständig übersetzt wurde. Als öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer bin ich dazu befugt (§ 15 Abs. 3 AGGVG). Meine beglaubigten Übersetzungen aus dem Arabischen von allen deutschen Behörden anerkannt.

    Umgekehrt übersetze ich deutsche Urkunden ins Arabische, die dann bei einer arabischen Botschaft oder in einem arabischen Land verwendet werden können. Manchmal sind dazu noch zusätzliche Schritte wie die gerichtliche Vorbeglaubigung oder Überbeglaubigung bzw. eine Apostille nötig. Dazu berate ich Sie gerne:

    Telefon+49 (0) 761- 152 975 53
    E-Mail: mail@falk-translations.com

    Viele Privatpersonen und Unternehmen beauftragen mich als vereidigten Übersetzer Arabisch Deutsch. Typische Situationen, in denen sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, sind:

    • Sie sind Unternehmer mit Geschäftspartnern und Handelsvertretungen in Saudi-Arabien. Sie müssen einen beglaubigt übersetzten Handelsregisterauszug bei den dortigen Behörden vorlegen. Oder Ihr Unternehmen wurde vor Ort in einen Rechtsstreit verwickelt und die arabischen Gerichtsdokumente müssen in offizieller Übersetzung deutschen Gerichten oder Behörden vorgelegt werden.
    • Sie sind eine spezialisierte Fachkraft (z. B. Arzt, Ingenieur, Pfleger) aus Syrien oder Ägypten. Für die Anerkennung Ihrer Qualifikation in Deutschland oder Bewerbung bei einem deutschen Arbeitgeber müssen Ihre Zeugnisse, Notenspiegel und weitere Dokumente beglaubigt aus dem Arabischen übersetzt werden.
    • Sie haben eine/n arabische/n Partner/in, Geschäftspartner oder Freunde und Verwandte. In Deutschland und im arabischen Land sind für Eheschließung, Kaufverträge, Notartermine oder andere Angelegenheiten zahlreiche Dokumente nötig, die von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden müssen.
    • Sie sind aus einem arabischen Land eingewandert, geflüchtet oder haben arabische Wurzeln. Für Behördengänge (Eheschließung, Erbschaftssachen, Vaterschaftsanerkennung, Einbürgerung, Führerschein, Geburtsanmeldung) benötigen Sie eine Übersetzung arabischer Geburts- oder Heiratsurkunden, des Familienbuchs oder eines Führungszeugnisses.
    • Sie haben arabische Kunden oder Patienten. Beispielsweise als Immobilienmakler, Rechtsanwalt oder Facharzt. Sie müssen Dokumente rechtssicher Arabisch-Deutsch übersetzen lassen, z. B. Verträge oder Arztberichte.
    • Sie planen die Auswanderung oder einen längeren Aufenthalt für Studium oder Beruf in einem arabischen Land, zum Beispiel in Dubai oder Kuwait. Oder Sie leben bereits vor Ort in Algerien, Libanon oder Jordanien. Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Ihrer deutschen Zeugnisse, Urkunden oder Bewerbungsunterlagen.

    In diesen und ähnlichen Situationen helfe ich Ihnen gerne weiter: mail@falk-translations.com.

    In 5 Schritten zur fertigen Übersetzung

    1. Angebot: Schicken Sie mir Ihre Dokumente per E-Mail an mail@falk-translations.com oder verwenden Sie das Kontaktformular. Dann bekommen Sie schnellstmöglich ein Angebot. Darin stehen alle Informationen zu Preis, Lieferzeit und Zusatzoptionen.
    2. Auftrag (+ evtl. Vorkasse): Wenn Sie mit dem Angebot einverstanden sind, erteilen Sie mir den Auftrag. Dazu schicken Sie mir eine E-Mail mit Ihrer Rechnungs- und Postanschrift und evtl. weitere Informationen z. B. zur Schreibweise von Eigennamen. Liegt der Auftragswert über 150 Euro, erhalten Sie von mir eine Rechnung zur Vorkasse.
    3. Freigabe: Bevor die fertige Übersetzung gedruckt, beglaubigt und versendet wird, bekommen Sie einen Entwurf per E-Mail. Jetzt können Sie alle wichtigen Daten prüfen und bei Bedarf Rückfragen stellen.
    4. Versand: Nun kann ich die Übersetzung ausdrucken, beglaubigen und mit einer Kopie der Originaldokumente verbinden. Je nach Vereinbarung erfolgt anschließend der Versand per Einschreiben oder DHL-Express und/oder zusätzlich als digital signiertes Exemplar per E-Mail.
    5. Erhalt und Verwendung: Sie halten die fertige Übersetzung in den Händen und können diese sofort bei den entsprechenden Stellen verwenden. Sofern keine Vorkasse nötig war, bezahlen Sie innerhalb von 14 Tagen meine Rechnung. Wenn alles zu Ihrer Zufriedenheit war, freue ich mich über eine Bewertung oder Weiterempfehlung!

    Was kostet die beglaubigte Übersetzung?

    Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung Arabisch<>Deutsch können ganz unterschiedlich ausfallen. Der Preis wird zum Beispiel wird durch:

    • Menge des Texts
    • Anzahl der Stempel
    • Lesbarkeit (Scanqualität, Handschrift)
    • inhaltliche Schwierigkeit (z. B. Fachsprache bei Hochschulzeugnissen)
    • Formatierung
    • gewünschter Liefertermin

    Dazu kommen weitere Kosten für zusätzliche Dienstleistungen wie weitere Exemplare, digital signierte Dokumente oder Überbeglaubigung und Apostille.

    Hier ein paar Preisbeispiele zur Orientierung:

    Alle Angaben verstehen sich inklusive 19% Mehrwertsteuer ohne Versandkosten. Der Mindestauftragswert liegt bei 55,00 Euro.

    Wenn Sie den genauen Preis für die Übersetzung Ihres Dokuments vorab wissen möchten: Schicken Sie mir einfach ein Foto oder einen Scan der Dokumente an mail@falk-translations.com. Ich melde mich schnellstmöglich mit einem Angebot.

    Übrigens: Stammkunden erhalten ab dem zweiten Auftrag 10% Rabatt auf jeden Auftrag!

    Eil- und Express-Aufträge

    Ich biete für die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente verschiedene Lieferzeiten an, die unterschiedlich viel kosten:

    • normale Lieferzeit innerhalb von 14 Tagen ab Auftrag
    • längere Lieferzeit innerhalb von 3 Wochen ab Auftrag mit Rabatt
    • Express 5 Tage mit Zuschlag
    • Express 24h mit Zuschlag

    Im Angebot erfahren Sie alle Preise und Zuschläge im Detail.

    Digital beglaubigte Übersetzungen mit e-Signatur

    Sie möchten Ihre beglaubigte Übersetzung elektronisch verschicken? Per Whatsapp an Verwandte in der Heimat, per E-Mail an eine deutsche Botschaft oder online im System einer Behörde oder Universität hochladen? Kein Problem: Gerne erstelle ich Ihnen eine digital beglaubigte Übersetzung Deutsch-Arabisch oder Arabisch-Deutsch, die ich mit meiner qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) bestätige.

    Die qualifizierte elektronische Signatur ist der handschriftlichen Unterschrift gesetzlich gleichgestellt. Sie erfüllt die strengen Anforderungen der eIDAS-Verordnung und kann damit die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nach § 126a BGB ersetzen. Eine elektronisch signierte Übersetzung ins Arabische und aus dem Arabischen bietet viele Vorteile:

    • einfache elektronische Übermittlung
    • beliebig oft wiederverwendbar
    • schnelle Lieferzeit

    Die qualifizierte elektronische Signatur ist ein Zertifikat, mit dem die Echtheit eines elektronischen Dokuments überprüft werden kann. Dieses Zertifikat weist mich als Aussteller des Dokuments aus. Zusätzlich enthält mein Zertifikat das Berufsattribut als öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Urkundenübersetzer. Der Empfänger des digital signierten Dokuments kann die Echtheit der digitalen Signatur überprüfen, z. B.  mit dem Online-Tool der EU.

    Häufige Fragen

    Können Sie auch ausländische Übersetzungen bestätigen oder beglaubigen?

    Die meisten deutschen Behörden akzeptieren keine Übersetzungen, die im Ausland angefertigt wurden. Daher sollten Sie Ihre arabischen Dokumente immer von einem in Deutschland ansässigen und vereidigten Übersetzer anfertigen lassen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Zwar ist es in Einzelfällen möglich, dass ich eine im Ausland angefertigte Übersetzung mit meinem Stempel und Beglaubigungsvermerk bestätige. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Übersetzung sprachlich und inhaltlich fehlerfrei ist. Manchmal ist es aber kostengünstiger, wenn ich gleich eine neue Übersetzung anfertige.

    Kann ich auch persönlich vorbeikommen?

    Viele Kundinnen und Kunden suchen nach einem vereidigten Übersetzer Arabisch Deutsch in der Nähe. Da Sie mich online beauftragen können, sind keine persönlichen Termine notwendig. Persönliche Termine biete ich selbst nicht an. Aber wenn Sie Ihre Urkunden persönlich abgeben und die fertige Übersetzung vor Ort wieder abholen möchten, ist das durch meine Zusammenarbeit mit einem Übersetzungsbüro im Freiburger Stadtzentrum sowie deutschlandweit mit anderen Übersetzungsbüros und Kolegen selten ein Problem. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    Welche Dokumente können beglaubigt übersetzt werden?

    Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen. Ich kann fast jeden arabischen oder deutschen Text übersetzen und beglaubigen. Typischerweise übersetze ich z.B: Familienbuch, Führerschein, Scheidungsurteil, Vertrag, Zeugnis, Gerichtsurteil, Geburtsurkunde, Personalausweis, Staatsangehörigkeitsnachweis, Ledigkeitsbescheinigung, Handelsregisterauszug, Ehevertrag, Testament, Geschäftsbericht, Reisepass, ärztliches Attest, Heiratsurkunde, Lebenslauf, Abiturzeugnis, Hochschulzeugnis, Approbation, Zeugnis, Steuerbescheid, Kontoauszug.
    Die arabischen Dokumente stammen beispielsweise aus Saudi-Arabien, Ägypten, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Kuwait, Bahrain, Katar, Marokko, Algerien, Syrien, Jordanien, Libanon, Oman, Jemen, Libyen, Tunesien, Sudan, Irak, Mauretanien oder Somalia. Umgekehrt übersetze ich auch viele deutsche Urkunden und Dokumente beglaubigt ins Arabische, damit sie in diesen Ländern verwendet werden können.

    Was ist bei der Schreibweise arabischer Namen auf Deutsch zu beachten?

    Wegen der Eigenheiten der arabischen Schrift, können arabische Namen mit lateinischen Buchstaben unterschiedlich geschrieben werden. Zum Beispiel der männliche Vorname Mohammed: Dieser kann auch Mohammad, Mohamed oder Muhammad geschrieben werden. Oder Beispiel, der weibliche Vorname Khadija: Dieser kann auch Chadeeja, Khadeeja oder Khadija geschrieben werden. Die Übertragung solcher Namen nennt man auch Transliteration.
    Bitte beachten Sie: Damit es keine Schwierigkeiten mit Behörden gibt, sollte in Urkunden immer die gleiche Schreibweise für den arabischen Namen verwendet werden. Für eine beglaubigte Übersetzung ist es daher für mich als Übersetzer von arabischen Dokumenten überaus wichtig, zu wissen, ob: 1. für den arabischen Eigennamen eine feststehende Schreibweise existiert. 2. in einem übersetzten deutschen Ausweispapier bereits eine Schreibweise festgelegt ist. Manchmal verlangt die Behörde auch eine Transliteration nach ISO-Norm. Auch das kann ich gerne anfertigen.

    Bieten Sie auch Apostillen oder Überbeglaubigungen an?

    Wenn eine deutsche Urkunde im arabischen Ausland verwendet werden soll, sind neben einer beglaubigten Übersetzung häufig zusätzliche Schritte erforderlich. Welche das sind, hängt vom jeweiligen Zielland ab. Mit einigen arabischen Staaten (derzeit Bahrain, Oman und Saudi-Arabien) besteht beispielsweise eine völkerrechtliche Vereinbarung, der zufolge eine Apostille (so. Haager Apostille) erteilt werden kann. Für alle anderen arabischen Ländern ist oft Legalisation der deutschen Urkunden durch die jeweilige Botschaft des arabischen Staats in Deutschland notwendig. Diese wiederum kann an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft sein, z. B. an eine Vorbeglaubigung durch ein deutsches Gericht und gegebenenfalls auch eine Endbeglaubigung durch das Bundesamt für auswärtige Angelegenheiten.
    Es ist außerdem zu unterscheiden zwischen der Apostille bzw. Vorbeglaubigung und Legalisation des deutschen Ausgangsdokuments (z.B. deutsche Geburtsurkunde) und der Apostille (Vorbeglaubigung, Legalisation) der Übersetzung. Beides ist möglich. Leider kann ich keine allgemeingültigen Auskünfte dazu geben, was Sie in Ihrem Fall benötigen.
    Ob und an welchem Punkt eine beglaubigte Übersetzung ins Arabische benötigt wird, ist ebenfalls von Land zu Land unterschiedlich geregelt und ändert sich leider immer wieder. Auch eine beglaubigte Übersetzung kann über- und endbeglaubigt werden, wenn zuvor eine Bestätigung der Übersetzereigenschaft durch den Landgerichtspräsidenten eingeholt wird. Weitere Informationen finden sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes und bei den jeweiligen arabischen Botschaften. Sobald Sie von der zuständigen ausländischen Stelle die Informationen haben, was genau benötigt wird, kann ich Ihnen gerne ein Angebot für beglaubigte Übersetzung und gegebenenfalls gerichtliche Vor- und Überbeglaubigung machen.

    Welche arabischen Dialekte können Sie übersetzen?

    Schriftliche Dokumente sind fast immer auf Hocharabisch erstellt. Ausnahmen sind z. B. Chatprotokolle und manchmal handschriftliche Briefe. Daher kann ich für Dokumente aus allen arabischen Ländern beglaubigte Übersetzungen aus dem Arabischen anbieten: Aus Ägypten, Algerien, Bahrain, Dschibuti, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Komoren, Kuwait, Libanon, Libyen, Mali, Marokko, Mauretanien, Niger, Oman, Palästinensische Autonomiegebiete, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tschad, Tunesien sowie den Vereinigten Arabischen Emiraten. Überall dort ist Arabisch Amtssprache. Daneben wird es teilweise in Äthiopien, Eritrea, Süd-Sudan sowie auf den Malediven und auf Sansibar gesprochen.

    Können Sie auch Englisch, Französisch oder andere Sprachen übersetzen?

    Grundsätzlich fertige ich beglaubigte Übersetzungen Arabisch>Deutsch oder Deutsch>Arabisch an. Es kommt aber immer wieder vor, dass Urkunden mehrsprachig sind, z. B. Arabisch und Englisch oder Arabisch und Französisch. Für diese Dokumente arbeite ich mit zuverlässigen Kolleginnen und Kollegen für andere Sprachen zusammen. Gerne mache ich Ihnen ein Angebot für ein Gesamtpaket, sodass Sie alles aus einer Hand erhalten.
    Für andere Sprachen und Urkunden, die kein Arabisch enthalten, kann ich Ihnen auf Anfrage gerne zuverlässige Übersetzerinnen und Übersetzer empfehlen.

    Verwenden Sie Übersetzungsprogramme auf KI-Basis und sind meine Daten bei Ihnen sicher?

    Beglaubigte Übersetzungen enthalten oft viele hochsensible Daten zu Ihrer Person. Schon aus diesem Grund verbietet sich der Einsatz von KI-Übersetzungssoftware. In meiner Datenschutzerklärung finden Sie alle weiteren Informationen.

    Können Sie Dokumente im elektronischen Rechtsverkehr versenden?

    eben der bereits bestehenden Möglichkeit, von mir erstellte beglaubigte Übersetzungen mit qualifizierter elektronischer Signatur zu bestätigen, verfüge ich nun über die Möglichkeit, im elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz mittels eines sicheren Übermittlungswegs zu kommunizieren. Als Dolmetscher und Übersetzer („Berufsträger“) nutze ich ein speziell für diesen Zweck eingerichtetes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO). Gerichte und Behörden können mich unter der SAFE-ID „DE.Justiz.a42f1231-4590-4fa6-befa-b6b13e0ba2c1.71cf“ kontaktieren.