Dr. Daniel Falk: vereidigter Übersetzer für Arabisch
Sie möchten eine arabische Urkunde bei einer deutschen Behörde vorlegen? Oder ein deutsches Dokument in einem arabischen Land verwenden? Ich bin staatlich geprüfter und gerichtlich vereidigter Übersetzer und fertige beglaubigte Übersetzungen Arabisch-Deutsch und Deutsch-Arabisch an.
Meine beglaubigten Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden und in arabischen Staaten anerkannt.

Telefon: +49 (0) 761- 152 975 53
E-Mail: mail@falk-translations.com
Direkt zu: Ablauf · Kosten · Express · digitale Beglaubigung · FAQ · Anfrage
Für mündliche Sprachübertragung bei Terminen in Freiburg, Südbaden und Baden-Württemberg finden Sie weitere Informationen unter Vereidigter Dolmetscher.
- amtlich anerkannte Übersetzung Arabisch Deutsch oder Deutsch Arabisch
- Versand nach ganz Deutschland und international
- vertrauliche und persönliche Bearbeitung durch Dr. Daniel Falk
- digitale Beglaubigung und 24-Stunden-Express-Service
Beglaubigte Übersetzungen für Behörden, Gerichte und internationale Angelegenheiten
Eine beglaubigte Übersetzung benötigen Sie, wenn Sie ein Dokument bei einer Behörde, einem Gericht, einer Hochschule, einer Botschaft oder einer anderen Stelle vorlegen.
Als gerichtlich vereidigter Übersetzer für Arabisch–Deutsch und Deutsch–Arabisch übersetze ich arabische und deutsche Dokumente und versehe die Übersetzung mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift. Häufig übersetze ich Unterlagen für Eheschließungen, Anerkennungsverfahren, Behördenanträge und Gerichtsverfahren. Auch Kanzleien, Unternehmen und Stellen im Ausland benötigen beglaubigte Übersetzungen.
Typische Situationen
Dokumente für deutsche Behörden
Für eine Eheschließung, Einbürgerung oder Geburtsanmeldung verlangen deutsche Behörden häufig beglaubigte Übersetzungen arabischer Urkunden. Das gilt auch bei Verfahren zur Vaterschaftsanerkennung oder in Erbschaftsangelegenheiten.
Zeugnisse, Studium und Beruf
Fachkräfte, Studierende und Auszubildende benötigen Übersetzungen häufig für Anerkennungsverfahren, Bewerbungen, Hochschulen oder Arbeitgeber in Deutschland. Bei Zeugnissen und beruflichen Nachweisen müssen Bildungs- und Berufsangaben vollständig und einheitlich wiedergegeben werden.
Familie und persönliche Angelegenheiten
Viele Aufträge betreffen deutsch-arabische Familienangelegenheiten – etwa eine Eheschließung, eine Scheidung, eine Geburt, ein Verfahren zur Vaterschaftsanerkennung oder Angelegenheiten von Angehörigen im Ausland. Ich übersetze diese Dokumente Arabisch–Deutsch und Deutsch–Arabisch.
Deutsche Urkunden für arabische Länder
Auch deutsche Urkunden und andere Unterlagen übersetze ich beglaubigt ins Arabische. Sie werden etwa bei Botschaften, Behörden, Gerichten, Hochschulen oder Arbeitgebern in einem arabischen Land vorgelegt. Je nach Zielland und Stelle kann zusätzlich eine Apostille, Legalisation oder Überbeglaubigung verlangt werden.
Unternehmen, Kanzleien und Institutionen
Unternehmen, Kanzleien und Institutionen benötigen beglaubigte Übersetzungen zum Beispiel für Geschäftspartner, Behörden, Gerichte oder grenzüberschreitende Verfahren. Für umfangreiche Fachübersetzungen, laufende Projekte und Unternehmenskommunikation finden Sie weitere Informationen hier.
Immobilien und Verträge
Bei grenzüberschreitenden Immobilien- und Vertragsangelegenheiten übersetze ich unter anderem Kaufverträge, Grundbuchauszüge, Mietverträge, Vollmachten und notarielle Unterlagen.
Welche Dokumente aus welchen Ländern bearbeite ich?
Ich übersetze und beglaubige arabische und deutsche Dokumente für Behörden, Gerichte, Hochschulen, Botschaften und Unternehmen. Auch Privatpersonen beauftragen mich mit Urkunden und anderen persönlichen Unterlagen.
Personenstands- und Familiendokumente
Ich bearbeite unter anderem Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Familienbücher, Familienregisterauszüge, Ledigkeitsbescheinigungen, Scheidungsurteile, Vaterschaftsanerkennungen, Staatsangehörigkeitsnachweise sowie Auszüge aus Pässen und Ausweisdokumenten.
Zeugnisse und berufliche Nachweise
Zu den häufig angefragten Unterlagen gehören Schul- und Hochschulzeugnisse, Abiturzeugnisse, Diplome, Notenspiegel, Ausbildungsnachweise, Approbationen und weitere Nachweise für Studium, Beruf und Anerkennungsverfahren.
Rechtliche und behördliche Dokumente
Ich übersetze unter anderem Gerichtsurteile, Klageschriften, Verträge, Vollmachten, Testamente, Gutachten, Führungszeugnisse, Steuerbescheide und Führerscheine.
Geschäfts- und Immobiliendokumente
Für Unternehmen übersetze ich unter anderem Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge, Geschäftsberichte und weitere Unternehmensunterlagen. Bei Immobiliengeschäften gehören Kaufverträge, Grundbuchauszüge, Mietverträge und notarielle Urkunden zu den häufigen Dokumenten.
Die Liste kann nicht alle Dokumente abdecken. Senden Sie mir einen gut lesbaren Scan oder ein Foto. Dann kann ich sehen, ob ich die Unterlage übersetzen kann, und Ihnen ein Angebot mit Preis und Lieferzeit schicken.
Dokumente aus arabischsprachigen Ländern
Ich bearbeite Dokumente in arabischer Sprache unter anderem aus Ägypten, Algerien, Bahrain, Dschibuti, dem Irak, Jemen, Jordanien, Katar, den Komoren, Kuwait, dem Libanon, Libyen, Mali, Marokko, Mauretanien, Niger, Oman, den Palästinensischen Gebieten, Saudi-Arabien, Somalia, dem Sudan, Syrien, dem Tschad, Tunesien und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Auch deutsche Dokumente übersetze ich beglaubigt ins Arabische, wenn sie bei einer Botschaft, Behörde, einem Gericht, einer Hochschule, einem Unternehmen oder einer anderen Stelle in einem arabischen Land verwendet werden sollen.
Ihr Dokument oder Herkunftsland ist nicht dabei? Senden Sie mir einen Scan oder ein Foto. Sie erhalten ein Angebot mit Preis und Lieferzeit, wenn ich die Übersetzung übernehmen kann.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Beglaubigte Übersetzung bedeutet: Ich versehe die Übersetzung mit meinem Stempel und meiner Unterschrift. Damit bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Als öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer bin ich dazu befugt (§ 15 Abs. 3 AGGVG). Meine beglaubigten Übersetzungen aus dem Arabischen werden von allen deutschen Behörden anerkannt.
Umgekehrt übersetze ich deutsche Urkunden ins Arabische, die dann bei einer arabischen Botschaft oder in einem arabischen Land verwendet werden können. Je nach Zielland kann zusätzlich eine Vorbeglaubigung, Überbeglaubigung oder Apostille nötig sein. Wenn Sie dazu Vorgaben der Botschaft oder Behörde haben, senden Sie mir diese bitte mit den Unterlagen.
Telefon: +49 (0) 761- 152 975 53
E-Mail: mail@falk-translations.com
In 5 Schritten zur fertigen Übersetzung
- Angebot
Sie schicken mir Ihre Dokumente entweder per E-Mail an mail@falk-translations.com oder über das Kontaktformular. Sie erhalten dann zeitnah ein Angebot mit Preis und Lieferzeit. Darin finden Sie auch die Kosten für zusätzliche Exemplare, eine digitale Signatur oder einen Expressauftrag. - Auftragserteilung
Wenn Sie mit dem Angebot einverstanden sind, erteilen Sie mir den Auftrag. Nach Ihrer Zusage bestätige ich den Auftrag per E-Mail. Wenn der Auftragswert über 150 Euro liegt, schicke ich Ihnen außerdem eine Rechnung zur Vorkasse. - Übersetzung
Dann erstelle ich die Übersetzung Ihrer Dokumente ins Deutsche bzw. Arabische. Falls eine Angabe unklar ist, melde ich mich bei Ihnen. Vor der endgültigen Fertigstellung erhalten Sie einen Entwurf per E-Mail. Dort können Sie Namen, Daten und andere wichtige Angaben kontrollieren. - Beglaubigung
Nach Ihrer Freigabe drucke ich die Übersetzung aus, verbinde sie mit einer Kopie des Originaldokuments und bestätige mit Stempel und Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit. - Versand
Ich sende die fertige beglaubigte Übersetzung per Einschreiben oder DHL-Express an Sie.

Was kostet die beglaubigte Übersetzung?
Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung Arabisch-Deutsch oder Deutsch-Arabisch können ganz unterschiedlich ausfallen. Der Preis richtet sich nach dem Umfang und der Lesbarkeit des Dokuments. Auch handschriftliche Stellen, Fachbegriffe, Formatierung und der gewünschte Liefertermin können den Aufwand erhöhen.
Hier ein paar Preisbeispiele zur Orientierung:
| Dokument | Preisspanne |
|---|---|
| Familienregisterauszug aus Syrien | 70,00 € – 90,00 € |
| Geburtsurkunde aus dem Libanon | 60,00 € – 80,00 € |
| Führerschein aus Tunesien | 55,00 € – 65,00 € |
| Heiratsurkunde aus Ägypten | 120,00 € – 250,00 € |
| Heiratsurkunde aus Marokko | 100,00 € – 140,00 € |
| Führungszeugnis aus Algerien | 60,00 €- 80,00 € |
| Ledigkeitsbescheinigung aus Libyen | 70,00 €- 80,00 € |
| Grundbuchauszug aus Jordanien | 60,00 €- 80,00 € |
| Staatsangehörigkeitsbescheinigung aus dem Irak | 60,00 € – 80,00 € |
| Handelsregisterauszug aus Saudi-Arabien | 75,00 € – 120,00 € |
Alle Angaben verstehen sich inklusive 19 % Mehrwertsteuer ohne Versandkosten. Der Mindestauftragswert liegt bei 60,00 Euro.
Wenn Sie den genauen Preis für die Übersetzung Ihres Dokuments vorab wissen möchten: Schicken Sie mir einfach ein Foto oder einen Scan der Dokumente an mail@falk-translations.com. Ich melde mich schnellstmöglich mit einem Angebot.
Express-Service
Für beglaubigte Übersetzungen biete ich unterschiedliche Lieferzeiten an. Der Preis richtet sich nach der gewählten Frist.
- normale Lieferzeit innerhalb von 10-14 Tagen ab Auftrag bzw. Zahlungseingang
- längere Lieferzeit innerhalb von 3 Wochen ab Auftrag mit Rabatt
- Express 5 Tage mit Eilzuschlag
- Express 24h mit Eilzuschlag
Digital beglaubigte Übersetzungen mit e-Signatur
Digital beglaubigte Übersetzungen können Sie per E-Mail versenden, online hochladen oder an Verwandte weiterleiten. Ich erstelle dafür eine beglaubigte Übersetzung mit meiner qualifizierten elektronischen Signatur (qeS).
Die qualifizierte elektronische Signatur ist der handschriftlichen Unterschrift gesetzlich gleichgestellt. Sie erfüllt die strengen Anforderungen der eIDAS-Verordnung und kann damit die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nach § 126a BGB ersetzen. Eine elektronisch signierte Übersetzung ins Arabische und aus dem Arabischen bietet viele Vorteile:
- einfache elektronische Übermittlung
- beliebig oft wiederverwendbar
- schnelle Lieferzeit
Die qualifizierte elektronische Signatur ist ein Zertifikat, mit dem die Echtheit eines elektronischen Dokuments überprüft werden kann. Dieses Zertifikat weist mich als Aussteller des Dokuments aus. Zusätzlich enthält mein Zertifikat das Berufsattribut als öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Urkundenübersetzer. Der Empfänger des digital signierten Dokuments kann die Echtheit der digitalen Signatur überprüfen, z. B. mit dem Online-Tool der EU.
Ob eine Behörde, ein Gericht, eine Botschaft oder eine andere Stelle eine digital signierte Fassung akzeptiert, sollten Sie vorab mit der zuständigen Stelle klären.
Häufige Fragen
Können Sie eine bereits im Ausland angefertigte Übersetzung prüfen und beglaubigen?
In bestimmten Fällen kann ich eine vorhandene Übersetzung prüfen und mit meinem Beglaubigungsvermerk bestätigen. Dafür benötige ich in der Regel sowohl die Übersetzung als auch das Ausgangsdokument. Wenn die Übersetzung unvollständig oder fehlerhaft ist, ist eine Neuanfertigung nötig.
Muss ich persönlich vorbeikommen?
Nein. Die Beauftragung ist vollständig online möglich. Sie können mir Ihre Unterlagen per E-Mail oder über das Kontaktformular senden. Persönliche Termine zur Abgabe, Besprechung oder Abholung biete ich aus organisatorischen Gründen nicht an. Rückfragen kläre ich telefonisch oder per E-Mail.
Was ist bei arabischen Namen und ihrer Schreibweise zu beachten?
Arabische Namen können in lateinischer Schrift unterschiedlich geschrieben werden. Wenn für eine Behörde bereits eine bestimmte Schreibweise feststeht, etwa in einem Ausweis, Aufenthaltstitel oder früheren Dokument, teilen Sie mir diese bitte mit. Auch besondere Vorgaben zur Umschrift kann ich berücksichtigen.
Was ist, wenn für mein Dokument zusätzlich eine Apostille, Legalisation oder Überbeglaubigung erforderlich ist?
Welche zusätzlichen Schritte erforderlich sind, hängt vom Zielland, vom Dokument und von der zuständigen Stelle ab. Wenn Sie bereits konkrete Vorgaben erhalten haben, können Sie mir diese zusammen mit den Unterlagen senden. Ich prüfe dann, welche Übersetzungs- und gegebenenfalls Beglaubigungsleistungen in das Angebot aufgenommen werden können.
Können Sie auch handschriftliche, schwer lesbare oder mehrsprachige Dokumente bearbeiten?
Solche Unterlagen können Sie mir zunächst zur Einschätzung senden. Entscheidend sind Lesbarkeit, Sprachkombination und Verwendungszweck. Bei weiteren Sprachen kann ich bei Bedarf mit geeigneten Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeiten.
Wie gehen Sie mit vertraulichen Dokumenten und KI um?
Beglaubigte und rechtlich relevante Übersetzungen bearbeite ich persönlich. Externe KI-Dienste setze ich für solche vertraulichen Übersetzungen nicht ein.
Benötigen Sie das Originaldokument?
Für die erste Prüfung und die Angebotserstellung reicht in der Regel ein gut lesbarer Scan oder ein Foto per E-Mail. Das Original benötige ich normalerweise nicht. Wenn Sie mir ein Original zusenden möchten, vereinbaren Sie den Versand bitte vorher mit mir und verwenden Sie ein Einschreiben.
Übersetzen Sie auch arabische Dialekte?
Amtliche Dokumente sind meist auf Hocharabisch verfasst. Bei handschriftlichen Unterlagen, Chatprotokollen oder informellen Texten können jedoch regionale oder umgangssprachliche Formen vorkommen. Solche Unterlagen können Sie mir gerne zur Einschätzung senden.
Unterlagen senden und Angebot anfragen
Sie kommunizieren direkt mit mir – dem Inhaber des Übersetzungsbüros. Senden Sie mir Ihre Unterlagen oder zunächst eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens. Ich prüfe, welche Übersetzung Sie benötigen, und unterbreite Ihnen ein konkretes Angebot.
