elektronischer Übersetzerstempel qualifizierte elektronische Signatur

Arabisch Deutsch und Deutsch Arabisch mit e-Signatur

Sie möchten Ihre beglaubigte Übersetzung elektronisch verschicken? Per Whatsapp an Verwandte in der Heimat, per E-Mail an eine deutsche Botschaft oder online im System einer Behörde hochladen? Das ist kein Problem: Gerne erstelle ich Ihnen eine digital beglaubigte Übersetzung Deutsch-Arabisch oder Arabisch-Deutsch, die ich mit meiner qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) bestätige.

Übersetzungen mit qualifizierter elektronischer Signatur

Die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt die handschriftliche Signatur in digitalen Dokumenten. Sie erfüllt die strengen Anforderungen der eIDAS-Verordnung und kann damit gemäß Art. 126a BGB die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform ersetzen. Die elektronisch signierte Übersetzung ins Arabische oder aus dem Arabischen bietet Ihnen gleich mehrere Vorteile.

Vorteile der digital beglaubigten Übersetzung

  • Sie können sie bequem per E-Mail versenden oder online einreichen
  • sie ist beliebig oft wiederverwendbar und absolut fälschungssicher
  • qua Gesetz ist sie einer gedruckten beglaubigten Übersetzung gleichgestellt
  • es fallen keine Druck- und Versandkosten an
  • die Lieferzeit verkürzt sich

Ablauf der digitalen Beglaubigung

Ich fertige zunächst eine Übersetzung Arabisch-Deutsch oder Deutsch-Arabisch an. Normalerweise würde ich diese dann ausdrucken, stempeln und unterschreiben, um so die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung zu bestätigen („beglaubigen“). Das ist bei der digitalen Übersetzung nicht mehr notwendig. Aber auch sie enthält meinen Vermerk, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. Nachdem der Vermerk eingefügt ist, erstelle ich zunächst ein PDF/A-Dokument, das nach meiner Signatur nicht mehr verändert werden kann.

Dann versehe ich die fertige Übersetzung mit meiner qualifizierten elektronischen Signatur (qeS). Dazu verwende ich eine Signaturkarte der D-Trust GmbH. Anschließend kann ich das signierte PDF-Dokument beispielsweise per E-Mail versenden oder anderweitig online einstellen. Ein Ausdruck der digitalen Übersetzung ist theoretisch möglich. Allerdings ist die digitale Signatur dann nicht mehr verifizierbar und damit das gedruckte Dokument nicht rechtsverbindlich.

Einsatzmöglichkeiten

Die Digitalisierung ist an vielen Stellen auf dem Vormarsch. Der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Akte sind gesetzlich verankert und werden nach und nach umgesetzt. Zunehmend akzeptieren Behörden, Botschaften und andere Institutionen in Deutschland und weltweit elektronisch signierte Dokumente. Ob es in Ihrem konkreten Fall möglich ist, eine arabische Übersetzung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu verwenden, erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Einrichtung.

Bei der qualifizierten elektronischen Signatur handelt es sich um ein Zertifikat, mit dem die Authentizität eines elektronischen Dokuments überprüft werden kann. Mit diesem Zertifikat werde ich als ausstellende Person des Dokuments identifiziert. Zudem enthält mein Zertifikat das Berufsattribut als öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Urkundenübersetzer. Jeder, der das signierte PDF-Dokument zum Beispiel im Acrobat Reader öffnet, kann sich die Signatur anzeigen lassen und diese überprüfen.

Kosten einer digital beglaubigten Übersetzung

Mein Arbeitsaufwand für eine digital beglaubigte Übersetzung entspricht etwa dem einer gedruckten beglaubigten Übersetzung. Zwar fallen Kosten für Papier, Drucker, Versand und Porto weg. Auf der anderen Seite entstehen mir Kosten für Zertifikat, Signaturkarte und Kartenlesegerät, so dass sich kein größerer Preisunterschied ergeben dürfte. Wie immer gilt aber bei den Übersetzungspreisen: Es kommt auf den Einzelfall an.

Schreiben Sie mir an mail@falk-translations.com. Gerne finde ich die für Sie passende Lösung!