Trauzimmer Eheschließung mit arabischem Partner

Wer in Deutschland eine Ehe mit einem Partner oder einer Partnerin aus Ländern wie Ägypten, Marokko, Syrien, Tunesien oder dem Libanon schließen möchte, wird schnell merken, dass dafür eine genaue und umfangreiche Vorbereitung nötig ist. Welche Urkunden werden in der Regel benötigt und welche Übersetzungen durch die deutschen Behörden anerkannt?


Welche Dokumente benötigt werden

Für die Anmeldung einer binationalen Eheschließung verlangt das deutsche Standesamt in der Regel bestimmte Nachweise – die meisten davon in deutscher Sprache. Welche genau, hängt jedoch vom jeweiligen Standesamt und der individuellen Situation ab. In der Regel gehören dazu:

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • erweiterte Meldebescheinigung
  • Ehefähigkeitszeugnis aus dem Heimatstaat

Zusätzlich kann das Standesamt weitere Unterlagen verlangen, etwa Einbürgerungsurkunden oder Nachweise zur Aufhebung früherer Ehen (z.B. Scheidungsurteil). Wichtig: Alle fremdsprachigen Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen. Und zwar als beglaubigte Übersetzung.

Warum beglaubigte Übersetzungen Pflicht sind

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine rechtlich anerkannte Übersetzung, die von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer erstellt wurde. Denn nur diese sind nach deutschem Recht verpflichtet, getreu und vollständig zu übersetzen und das durch Stempel und Unterschrift zu bestätigen.

Übersetzungen, die im Ausland angefertigt wurden, werden in Deutschland in der Regel nicht anerkannt. Selbst wenn sie dort als „beglaubigt“ gelten . Auch Übersetzer, die bei einer deutschen Botschaft registriert sind, erfüllen nicht die strengen Anforderungen deutscher Standesämter. Weitere Informationen zu beglaubigten Übersetzungen Arabisch-Deutsch finden Sie hier.

Bitte erfragen Sie beim Standesamt auch, ob die ausländischen Dokumente zusätzliche Legalisationen (z.B. durch eine deutsche Auslandsvertretung) oder Behörden im Heimatland aufweisen müssen. Das ist meiner Erfahrung nach von Land zu Land und von Standesamt zu Standesamt sehr unterschiedlich.

Risiken durch nicht anerkannte Übersetzungen

Eine in Kairo übersetzte Geburtsurkunde, ein übersetzter Scheidungsbeschluss aus Damaskus: Auf dem Papier scheint alles korrekt. Doch regelmäßig lehnen deutsche Standesämter solche Übersetzungen ab, da sie nicht den deutschen Anforderungen entsprechen. Die Folge: ärgerlicher Zeitverzug, Mehrkosten und unnötiger Stress. Im schlimmsten Fall werden Fristen verpasst oder ein Visum läuft ab und man fängt wieder ganz von Vorne an.

In der Praxis kommen viele Paare erst dann zu mir, wenn die erste Übersetzung aus dem Ausland nicht akzeptiert wurde. Ich hatte zum Beispiel einen Fall aus Rabat, bei dem das Standesamt die mitgebrachte Übersetzung eines marokkanischen Scheidungsurteils nicht anerkannte. Erst die neue Übersetzung durch mich als in Deutschland vereidigten Übersetzer ermöglichte die Anmeldung der Eheschließung. In Einzelfällen kann ich eine im Ausland angefertigte Übersetzung mit meinem Stempel bestätigen. Dafür muss sie aber sprachlich und inhaltlich frei von Fehlern sein. Leider ist das oft nicht der Fall. Schon eine kleine Auslassung, ein sprachlicher Fehler oder Nachlässigkeit genügt, um die ausländische Übersetzung wertlos zu machen.

So finden Sie den richtigen Übersetzer

Suchen Sie nach einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer für Arabisch-Deutsch? Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Die Person ist bei einem deutschen Gericht vereidigt
  • Die beglaubigte Übersetzung trägt einen Stempel, Unterschrift und einen Vermerk zur Vollständigkeit und Richtigkeit
  • Fachliche Erfahrung mit Ehe- und Personenstandsurkunden ist gegeben und die Person beherrscht Deutsch auf muttersprachlichem Niveau

Sie finden alle in Deutschland vereidigten Übersetzer in der offiziellen Datenbank unter www.justiz-dolmetscher.de.

Oder Sie wenden sich direkt an mich. Als staatlich geprüfter und gerichtlich vereidigter Übersetzer mit jahrelanger Erfahrung im Bereich Familienrecht, Urkunden und arabischsprachigen Dokumenten mache ich Ihnen gerne ein Angebot.

Tipps für den Behördengang

  • Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt des Wohnortes.
  • Auch eine Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.
  • Ist einer der Partner nicht ausreichend deutschsprachig, muss bei Anmeldung und Eheschließung ein vereidigter Dolmetscher anwesend sein, manchmal auch bei der späteren Eheschließung selbst.
  • Dr. Daniel Falk steht als vereidigter Dolmetscher in Freiburg und Umgebung zur Verfügung.
  • Planen Sie Zeitreserven ein – etwa für Urkundenprüfungen, Legalisationen oder Rückfragen.

Anerkennung im Ausland geschlossener Ehen

„Wir haben im Ausland geheiratet – ist unsere Ehe auch in Deutschland gültig?“ Eine im Ausland geschlossene Ehe – etwa in Beirut, Kairo oder Tunis – wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn die Eheschließung nach dem Heimatrecht beider Partner zulässig war und dortigen Formvorschriften eingehalten wurden. Es gibt jedoch kein zentrales Anerkennungsverfahren in Deutschland. Die zuständige Behörde – z. B. das Standesamt oder je nach Einzelfall auch das Finanzamt – entscheidet anhand des Einzelfalls, ob die Ehe anerkannt wird.

Sie können Ihre im Ausland geschlossene Ehe beim deutschen Standesamt beurkunden lassen, wenn mindestens einer der Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Das ist freiwillig, aber häufig sinnvoll, etwa für Namensführung oder Dokumentation im Eheregister. Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland können sich dazu an das Standesamt I in Berlin oder die deutsche Auslandsvertretung wenden. Weitere Informationen finden Sie etwa im Serviceportal Berlin.

Fazit: Gütig heiraten beginnt mit guter Vorbereitung

Wer mit einem Partner oder einer Partnerin aus dem Libanon, Ägypten, Syrien, Marokko oder Tunesien in Deutschland heiraten möchte, sollte keine Kompromisse bei der Übersetzung eingehen. Beglaubigte Übersetzungen durch vereidigte Experten bieten Sicherheit und ersparen Ihnen Zusatzkosten oder böse Überraschungen beim Standesamt.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung? Dann nehmen Sie Kontakt mit mir auf.

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