Übersetzungsbüro Dr. Daniel Falk

Viele Texte, Urkunden und amtliche Dokumente benötigen eine beglaubigte Übersetzung Arabisch Deutsch, um von deutschen Behörden anerkannt zu werden. Oft werden diese Übersetzungen auch als bescheinigte Übersetzung oder bestätigte Übersetzung bezeichnet. Das bedeutet: Ich unterschreibe und stemple die Übersetzung und erkläre mit meinem „Beglaubigungsvermerk“, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist.

Dokumente Arabisch Deutsch übersetzen lassen

Grundlage für die Befugnis, beglaubigte Übersetzungen vom Arabischen ins Deutsche oder umgekehrt anzufertigen, ist mein gerichtlicher Eid vor dem Landgericht Freiburg im Breisgau. Damit bin ich „öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer für die arabische Sprache“ (§ 15 Abs. 3 AGGVG) und meine beglaubigten Übersetzungen werden bundesweit von Behörden und Gerichten anerkannt.

Kurz zusammengefasst: Alle behördlichen Dokumente sowie juristische Fachtexte müssen rechtssicher übersetzt werden.

Noch Fragen? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf!

Beauftragen Sie jetzt Ihre beglaubigte Übersetzung Arabisch Deutsch bei Dr. Daniel Falk, staatlich geprüfter und gerichtlich vereidigter Übersetzer aus Freiburg im Breisgau. Absolut zuverlässig und rechtssicher.

Sie beauftragen per E-Mail, die beglaubigte Übersetzung kommt mit der Post!

Telefon: +49 (0) 761- 152 975 53
E-Mail: mail@falk-translations.com

“Herr Dr. Falk ist professionell, pünktlich, und sehr freundlich. Auf jeden Fall werde ich mich an ihn wenden wenn ich eine weitere Übersetzung brauche.” (A. Ghali)

Herr Dr. Falk ist der erste und einzige Übersetzer der verstanden hat, wie das komplizierte Schul- und Studiensystem in Tunesien aufgebaut ist und hat mein Diplom richtig übersetzt. Er hat recherchiert und ist sehr engagiert und unwahrscheinlich schnell und auch sehr freundlich. Wir bedanken uns herzlich für Ihre perfekte Übersetzung und können nur Sie nur weiterempfehlen!” (Fam. Baneni)

Alles bestens verlaufen und Herr Falk hat hervorragende Arbeit geleistet meine übersetzte Dokumente wurde bei Behörde akzeptiert.
Nochmals vielen Dank.”
(Alif Z.)

“Ein absolut zuverlässiges Übersetzungsbüro, dass ich allen wärmstens empfehlen kann, die eine beglaubigte Übersetzung aus dem Arabischen benötigen. Herr Dr. Falk war sehr zuvorkommend, schnell und beantwortete geduldig alle unsere Fragen im Vorfeld. In anderen Übersetzungsbüros fehlte erheblich an Fachkompetenz und wir hatten bei jedem Anruf einen anderen Ansprechpartner.” (Herr. J.)

Wie kann ich die beglaubigte Übersetzung in Auftrag geben?

  1. Angebot einholen:
    Schicken Sie mir Ihre Dokumente und Unterlagen per E-Mail an mail@falk-translations.com. So kann ich den Aufwand für die Übersetzung abschätzen und Ihnen schnellstmöglich ein Angebot zukommen lassen. Im Angebot finden Sie Informationen zu Preis, Lieferzeit und Zusatzoptionen wie Expresslieferung oder Übersetzungen mit qualifizierter elektronischer Signatur.
  2. Auftrag erteilen:
    Wenn Ihnen das Angebot zusagt, können Sie mir den Auftrag erteilen. Schicken Sie mir dazu einfach eine E-Mail mit Ihrer Rechnungs- und Postanschrift. Gegebenenfalls benötige ich von Ihnen noch weitere Informationen zur Schreibweise von Eigennamen. Bei Aufträgen über 250 Euro gilt die Zahlung des vereinbarten Honorars als Auftragserteilung. Sie erhalten eine Rechnung zur Vorkasse.
  3. Übersetzung erhalten und bezahlen:
    Die fertige beglaubigte Übersetzung wird Ihnen innerhalb der vereinbarten Lieferfrist per Post zugestellt. Bei Aufträgen unter 250 Euro erhalten Sie zusätzlich eine Rechnung, die Sie innerhalb von 14 Tagen begleichen können.

Hier erhalten Sieexzellenten Übersetzungsservice ✔persönliche Beratungdiskrete, schnelle Auftragsbearbeitungmuttersprachliche Übersetzungsqualität.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung Arabisch<>Deutsch?

Der Preis für eine beglaubigte Übersetzung richtet sich nach dem Zeitaufwand, den ich für die Bearbeitung des Auftrags benötige. Dieser kann sehr unterschiedlich sein. Eine schlechte Handschrift auf einer libanesischen Geburtsurkunde ist zum Beispiel mühsamer zu entziffern als ein maschinenlesbarer Auszug aus dem ägyptischen Familienregister, für einen Arztbericht mit vielen Fachausdrücken muss ich eventuell recherchieren, während ich für eine tunesische Heiratsurkunde bereits eine Vorlage habe, die ich nur noch ausfüllen muss.

Wenn Sie also den Preis für die Übersetzung vorab wissen möchten, ist das kein Problem. Schicken Sie mir einfach ein Foto oder einen Scan der zu übersetzenden Dokumente Deutsch-Arabisch oder Arabisch-Deutsch. Ich werde mich schnellstmöglich mit einem konkreten Angebot bei Ihnen melden. Oft haben Sie schon innerhalb weniger Stunden einen Kostenvoranschlag in Ihrem Posteingang.

Übersetzungspreis vorab erfahren, so geht´s: Foto oder Scan vom Text/Dokument mailen anmail@falk-translations.com

Manche Ämter in Deutschland verlangen für die Bearbeitung arabischer Dokumente eine Kostenkalkulation für die Übersetzung. Ich erstelle offizielle Kostenvoranschläge für beglaubigte Übersetzungen, die Sie beim Jobcenter oder bei Behörden einreichen können. Dazu benötige ich lediglich Ihre korrekte Post- und Rechnungsadresse sowie ein Foto/Scan des Dokuments. Nach Ihrer Anfrage an mail@falk-translations.com erhalten Sie umgehend ein Angebot mit Preisangabe und Liefertermin für die gewünschte Übersetzung.

Deutsch-Arabisch verständlich kommunizieren mit Dr. Daniel Falk.
Im auf die arabische Sprache spezialisierten Übersetzungsbüro können Sie einen arabischen Text übersetzen lassen und die beglaubigte Übersetzung von Dokumenten beauftragen: mail@falk-translations.com

Wie kommt die beglaubigte Übersetzung von Dr. Falk zu mir?

Die fertige und bestätigte Übersetzung Ihres Dokuments wird Ihnen per Post zugestellt. Per Brief, Kurier, Eilbrief oder Einschreiben. Oder möchten Sie Ihr Dokument persönlich abgeben und die fertige Übersetzung wieder abholen? Dank der Zusammenarbeit mit einem Übersetzungsbüro im Freiburger Stadtzentrum ist dies jederzeit möglich. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Alternativ können Sie auch eine digitale beglaubigte Übersetzung in Auftrag geben. Durch die qualifizierte elektronische Signatur ist sie rechtlich einem ausgedruckten und handschriftlich unterzeichneten Dokument gleichgestellt. Erkundigen Sie sich am besten beim Empfänger der Übersetzung, ob dort auch eine digitale Version akzeptiert wird.

 

Deutsch und Arabisch sind Sprachen, mit denen ich täglich arbeite

Überall dort, wo deutsch-arabische Kulturen aufeinandertreffen, bin ich als Übersetzer und deutscher Experte für die arabische Sprache gefragt. Meine Kunden kommen aus ganz Deutschland, Österreich, der Schweiz und aus arabisch-sprechenden Ländern. Mich beauftragen Privat- und Firmenkunden mit Kontakten ins arabische Ausland, Einreisende aus arabischen Ländern, deutsche Unternehmen mit Firmensitzen u. a. in Marokko, Ägypten, Jordanien, Tunesien sowie Kliniken, Ärzte, Gerichte, Notare, Anwälte und Versicherungen beider Kulturen. Erfahren Sie hier mehr über mich und meinen Hintergrund.

Wie lange dauert die beglaubigte Übersetzung?

Normalerweise können Aufträge mit wenigen Seiten innerhalb von 7-14 Tagen bearbeitet werden. Umfangreichere Aufträge benötigen etwas mehr Zeit.

Sie haben es eilig? Die Übersetzung muss zu einem bestimmten Termin unbedingt fertig sein? Auch dafür gibt es eine Lösung. Im Angebot sind verschiedene Eil- und Expressoptionen mit den jeweiligen Zusatzkosten aufgelistet. Dazu kommen unterschiedliche Versandoptionen mit Kurier- oder Postdienstleistern. Für ganz Eilige gibt es sogar einen 24h-Express-Service.

Schreiben Sie mir einfach eine E-Mail an mail@falk-translations.com und geben Sie an, bis wann Sie die Übersetzung benötigen. Ich melde mich schnell mit einem passenden Angebot.

Ortsunabhängiger, bundesweiter Übersetzungsdienstleister mit Online-Abwicklung

Eine schnelle Abwicklung von Übersetzungsaufträgen ist für viele meiner Kunden ein maßgebliches Kriterium für die Auftragsvergabe. Ich arbeite für Ämter, Behörden, Gerichte, Institutionen, Anwälte, Fachhochschulen, Übersetzungsagenturen, Universitätskliniken, Versicherungen, Ministerien, Städte und Gemeinden überall in Deutschland. Als promovierter Arabisch-Übersetzer liefere ich beglaubigte deutsch-arabische Übersetzungsarbeiten in höchster Qualität und wickle Aufträge komplett online ab. Diskret, zuverlässig und schnell. Sie haben Fragen? Einfach mailen: mail@falk-translations.com

Wo wird die beglaubigte Übersetzung anerkannt?

Bundesweiter Anerkennung in Deutschland

Meine beglaubigten Übersetzungen werden von allen Behörden in Deutschland akzeptiert und anerkannt: zum Beispiel vom Amtsgericht, Oberlandesgericht, Landgericht, Zeugnisanerkennungsstelle, Landratsamt, Regierungspräsidium, Bürgeramt oder der Führerscheinstelle. Aber auch private Unternehmen vertrauen auf beglaubigte Übersetzungen von arabischen Zeugnissen im Bewerbungsverfahren oder von Korrespondenz, Ausschreibungsunterlagen oder Gerichtsdokumenten aus dem arabischen Raum

Wichtig zu wissen ist, dass die meisten deutschen Behörden keine Übersetzungen, die im Ausland angefertigt wurden. Daher sollten Sie Ihre arabischen Dokumente immer von einem in Deutschland ansässigen und vereidigten Übersetzer anfertigen lassen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Zwar ist es in Einzelfällen möglich, dass ich eine im Ausland angefertigte Übersetzung mit meinem Stempel und Beglaubigungsvermerk bestätige. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Übersetzung sprachlich und inhaltlich fehlerfrei ist. Manchmal ist es sogar kostengünstiger, wenn ich gleich eine neue Übersetzung anfertige.

Anerkennung in arabischen Ländern

Beglaubigte Übersetzungen aus Deutschland werden auch in arabischen Ländern anerkannt. Je nach arabischem Land sind dann zusätzliche Schritte erforderlich, zum Beispiel eine Apostille oder Legalisation oder die Bestätigung durch eine arabische Botschaft. Die Anforderungen sind leider von Land zu Land unterschiedlich und ändern sich häufig. Für genauere Informationen wenden Sie sich am besten direkt an die zuständige arabische Botschaft.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

 

 

Welche Dokumente können beglaubigt übersetzt werden?

Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen. Ich kann fast jeden arabischen oder deutschen Text übersetzen und beglaubigen. Typischerweise übersetze ich z.B: Familienbuch, Führerschein, Scheidungsurteil, Vertrag, Zeugnis, Gerichtsurteil, Geburtsurkunde, Personalausweis, Staatsangehörigkeitsnachweis, Ledigkeitsbescheinigung, Handelsregisterauszug, Ehevertrag, Testament, Geschäftsbericht, Reisepass, ärztliches Attest, Heiratsurkunde, Lebenslauf, Abiturzeugnis, Hochschulzeugnis, Approbation, Zeugnis, Steuerbescheid, Kontoauszug.

Die arabischen Dokumente stammen beispielsweise aus Saudi-Arabien, Ägypten, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Kuwait, Bahrain, Katar, Marokko, Algerien, Syrien, Jordanien, Libanon, Oman, Jemen, Libyen, Tunesien, Sudan, Irak, Mauretanien oder Somalia. Umgekehrt übersetze ich auch viele deutsche Urkunden und Dokumente beglaubigt ins Arabische, damit sie in diesen Ländern verwendet werden können.

Wenn Sie mehr wissen möchten, können Sie mich gerne anrufen oder eine E-Mail schreiben!

 

Apostille, Vorbeglaubigung und Legalisation

Soll eine deutsche Urkunde im arabischen Ausland verwendet werden, sind neben einer beglaubigten Übersetzung häufig zusätzliche Schritte erforderlich. Welche das sind, hängt vom jeweiligen Zielland ab. Mit einigen arabischen Staaten (derzeit Bahrain, Oman und Saudi-Arabien) besteht beispielsweise eine völkerrechtliche Vereinbarung, derzufolge eine Apostille (so. Haager Apostille) erteilt werden kann. Für alle anderen arabischen Ländern ist oft Legalisation der deutschen Urkunden durch die jeweilige Botschaft des arabischen Staats in Deutschland notwendig. Diese wiederum kann an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft sein, z. B. an eine Vorbeglaubigung durch ein deutsches Gericht und gegebenenfalls auch eine Endbeglaubigung durch das Bundesamt für auswärtige Angelegenheiten.

Es ist außerdem zu unterscheiden zwischen der Apostille bzw. Vorbeglaubigung und Legalisation des deutschen Ausgangsdokuments (z.B. deutsche Geburtsurkunde) und der Apostille (Vorbeglaubigung, Legalisation) der Übersetzung. Beides ist möglich. Leider kann ich keine allgemeingültigen Auskünfte dazu geben, was Sie in Ihrem Fall benötigen.

Ob und an welchem Punkt eine beglaubigte Übersetzung ins Arabische benötigt wird, ist ebenfalls von Land zu Land unterschiedlich geregelt und ändert sich leider immer wieder. Auch eine beglaubigte Übersetzung kann über- und endbeglaubigt werden, wenn zuvor eine Bestätigung der Übersetzereigenschaft durch den Landgerichtspräsidenten eingeholt wird. Weitere Informationen finden sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes und bei den jeweiligen arabischen Botschaften. Sobald Sie von der zuständigen ausländischen Stelle die Informationen haben, was genau benötigt wird, kann ich Ihnen gerne ein Angebot für beglaubigte Übersetzung und gegebenenfalls gerichtliche Vor- und Überbeglaubigung machen.

Beglaubigte Übersetzungen von Dr. Daniel Falk:

  • professionell angefertigt und amtlich anerkannt
  • Online-Auftrag per E-Mai – schnelle Lieferung per Post
  • kompetente und persönliche Beratung

Schreibweise und Struktur arabischer Namen

Wegen der Eigenheiten der arabischen Schrift, können arabische Namen mit lateinischen Buchstaben unterschiedlich geschrieben werden. Zum Beispiel der männliche Vorname Mohammed: Dieser kann auch Mohammad, Mohamed oder Muhammad geschrieben werden. Oder Beispiel, der weibliche Vorname Khadija: Dieser kann auch Chadeeja, Khadeeja oder Khadija geschrieben werden. Die Übertragung solcher Namen nennt man auch Transliteration.

Bitte beachten Sie: Damit es keine Schwierigkeiten mit Behörden gibt, sollte in Urkunden immer die gleiche Schreibweise für den arabischen Namen verwendet werden. Für eine beglaubigte Übersetzung ist es daher für mich als Übersetzer von arabischen Dokumenten überaus wichtig, zu wissen, ob: 1. für den arabischen Eigennamen eine feststehende Schreibweise existiert. 2. in einem übersetzten deutschen Ausweispapier bereits eine Schreibweise festgelegt ist. Manchmal verlangt die Behörde auch eine Transliteration nach ISO-Norm. Auch das kann ich gerne anfertigen.

Sie haben Kontakte in ein arabisches Land. Ich übersetze für Sie.