In diesem Bereich finden Sie Antworten auf Fragen, die mir als Übersetzer und Dolmetscher häufig gestellt werden. Ich überarbeite diesen Bereich regelmäßig – Sie können also ganz sicher sein, dass die jeweilige Antwort dem aktuellen Stand der Dinge entspricht.
Häufige Fragen zur arabischen Sprache habe ich an anderer Stelle in meinem Blog zusammenfassend beantwortet.
Die empfohlene Vorgehensweise ist im Einzelnen: Anfrage und Briefing, Angebot, Auftragserteilung, Übersetzungsprozess, Lieferung und Rechnungsstellung. Details habe ich in diesem Blogartikel beschrieben.
Einen genauen Preis kann ich Ihnen erst dann nennen, wenn ich den zu übersetzenden arabischen oder deutschen Text gesehen habe und die Rahmenbedingungen des Auftrags kenne. Wenn Sie eine Übersetzung bei mir in Auftrag geben möchten, schicken Sie mir bitte den zu übersetzenden Text – am besten per E-Mail (mail@falk-translations.com) – zur Ansicht. Alle Dateien und Inhalte werden streng vertraulich behandelt und falls kein Auftrag zustande kommt wieder gelöscht.
Wenn Sie eine allgemeine Vorstellung von Preisen für Übersetzungen durch einen qualifizierten Übersetzer bekommen möchten, können Sie sich am Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) orientieren. Dieses sieht für allgemeinsprachliche Texte ohne besondere Erschwernis „1,55 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes (Grundhonorar)“ vor. Bei „nicht elektronisch zur Verfügung gestellten editierbaren Texten erhöht sich das Honorar auf 1,75 Euro“. Weiter Faktoren, die den Preis beeinflussen sind die Lesbarkeit (z.B. schlechter Scan oder schwer lesbare Handschrift führen zu Preisaufschlägen), zusätzliche Anforderungen an Layout und sonstige Leistungen sowie die verwendete Fachsprache und die Eilbedürftigkeit des Auftrags. Grundsätzlich gibt es bei mir einen Mindestauftragswert von 50,00 Euro.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten: Zum einen ist jeder Text und jede Übersetzung anders und kann unterschiedliche Herausforderungen für den Übersetzer beinhalten. Zum anderen kann es je nach Auftragslage bei mal schneller gehen und mal nicht ganz so schnell. Am besten Sie schicken mir den ins Arabische oder aus dem Arabischen zu übersetzenden Text und ich melde mich mit einem Angebot, das Ihren Bedürfnissen entspricht. Teil dieses Angebots ist auch ein verbindlicher Liefertermin, der selbstverständlich eingehalten wird.
Ja. Dank meines Netzwerks professioneller und qualifizierter Kolleginnen und Kollegen ist das grundsätzlich kein Problem.
Ja. Bitte kontaktieren Sie mich telefonisch oder per SMS und schicken mir anschließend den zu übersetzenden Text per E-Mail zur Ansicht. Anschließend mache ich Ihnen ein Angebot. Bei Eilübersetzungen insbesondere über Nacht oder am Wochenende können Preisaufschläge anfallen.
Ja. Mit einer professionellen Transkriptionssoftware kann ich beispielsweise arabischsprachige Aufzeichnungen (Audio oder Video) inklusive minutengenauem Time-Code transkribieren und bei Bedarf anschließend übersetzen.
In diesem Blogartikel habe ich alle wichtigen Informationen dazu beschrieben.
Ja. Mehr Informationen zu meinem Angebot finden Sie hier. Weitere häufige Fragen zu beglaubigten Übersetzungen in diesem Blogbeitrag.
Die kurze Antwort lautet: Ja!
Da die arabische Schriftsprache – das Moderne Hocharabische – in allen arabischen Ländern die gleiche Sprache ist, kann ich schriftliche Übersetzungen für alle arabischen Länder anbieten. Natürlich werden kleinere Terminologieunterschiede im jeweiligen Fall berücksichtigt und durch Recherchen und Austausch mit Muttersprachlern aus den betroffenen Ländern sichergestellt. Wenn beispielweise ein übersetzter Zieltext zur Vorlage bei emiratischen Behörden in Dubai bestimmt ist, werde ich die dortigen Gegebenheiten und Benennungen einfließen lassen, sofern sie sich von anderen arabischen Staaten unterscheiden.
In der Übersetzungsbranche ist es allgemein üblich, dass ein Übersetzer nur in seine eigene Muttersprache übersetzt, damit angenehm lesbare und zu 100% verständliche Zieltexte entstehen, bei denen jedes Wort sitzt. Das ist grundsätzlich auch sinnvoll und beispielsweise gerade bei Marketingtexten unabdingbar. Allerdings gibt es Texte – beispielsweise im medizinischen oder juristischen Bereich – wo es entscheidend darauf ankommt, dass der Übersetzer jede Nuance der Ausgangssprache versteht und daher Muttersprachler der Ausgangssprache ist. In meiner Arbeit habe ich das Muttersprachlerprinzip daher durch das „reziproke Muttersprachlerprinzip“ ergänzt. Das heißt, wenn beispielsweise ein sensibler medizinscher Text ins Arabische übersetzt werden soll, fertige ich (als deutscher Muttersprachler) die Vorübersetzung an und ein qualifizierter Kollege (arabischer Muttersprachler) aus meinem Netzwerk macht daraus einen muttersprachlich arabischen Text, den ich wiederum abschließend überprüfe.
Grundsätzlich biete ich Übersetzungen sowohl aus dem Arabischen als auch ins Arabische an. Ich arbeite aber mit einem Netzwerk von qualifizierten Kollegen zusammen, so dass im Rahmen des 4-Augenprinzips immer ein Muttersprachler der Zielsprache entweder die Übersetzung oder die Korrektur der Übersetzung vornimmt. (Siehe Muttersprachlerprinzip)
Sehr gerne helfe ich Ihnen hier weiter. Im Rahmen der Übersetzung ins Arabische berate ich Sie auch gerne zu eventuell auftretenden interkulturellen Schwierigkeiten, die gerade im medizinischen Bereich unerlässlich sind um die tatsächlichen Bedürfnisse Ihrer Patienten zu verstehen. Durch arabischsprachige Aufklärungsbögen für Narkose- und Operations-Vorgespräche können Sie sich zudem Rechtssicherheit verschaffen.
Gerne kann ich Ihnen beispielsweise den arabischen Text in einer Tabelle so aufbereiten, dass der arabische Absatz jeweils neben dem deutschen Absatz steht und Sie ihn nur noch in Indesign einfügen müssen. Gerne mache ich auch eine abschließende Sichtkontrolle des fertigen arabischen Textes im PDF. Falls Sie eine komplett neue Publikation in Arabisch setzen möchten, selbst aber dafür keine Kapazitäten haben, stelle ich gerne den Kontakt zu einem Grafiker aus meinem Netzwerk her, der mit arabischem Textsatz in den einschlägigen DTP-Programmen vertraut ist.
Das ist grundsätzlich kein Problem.
In meinem Netzwerk habe ich qualifizierte Kollegen, die Übersetzungen auch in die genannten Sprachen anbieten. Gerne stelle ich den Kontakt her oder organisiere neben der arabischen Übersetzung auch die Übersetzung in die anderen Sprachen im Komplettpaket.
Übersetzen ist mein Beruf. Das bedeutet auch, dass ein Verzicht auf Honorar für mich immer mit einer nicht unerheblichen finanziellen Einkommenseinbuße verbunden ist. Sicherlich gibt es Anlässe (z.B. ehrenamtliches Engagement), wo das machbar ist. Ob ein solcher Verzicht aber im richtigen Verhältnis zum Gesamtaufwand steht, muss ich im Einzelfall entscheiden. Bevor Sie anfragen: Überlegen Sie sich, ob Sie die für das gleiche Projekt beispielsweise auch einen Anwalt fragen würden, ob er Sie kostenlos vor Gericht vertritt, einen Handwerker, ober Ihnen kostenlos etwas repariert oder z.B. einen professionellen Webdesigner, ob er Ihnen kostenlos eine Website programmiert.
Sehr gerne: Anklageschriften, Klageerwiderungen, Verhandlungsprotokolle und vieles mehr habe ich bereits vielfach übersetzt. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und wir besprechen das für Ihren Fall passende Vorgehen.
Durch meine Beeidigung als allgemein beeidigter Verhandlungsdolmetscher für die arabische Sprache am Landgericht Freiburg kann ich mich vor allen Gerichten des Bundes und der Länder anstelle der Eidesleistung im Einzelfall auf den allgemein geleisteten Eid berufen und als Dolmetscher tätig werden. Auch andere Behörden wie Standesämter, Jugendämter oder auch Notare greifen auf die Leistungen beeidigter Dolmetscher zurück.
Für die Beeidigung habe ich meine fachliche Befähigung und persönliche Eignung dafür nachgewiesen. Mit meinem Eid habe ich mich auf die gewissenhafte Erfüllung meiner Obliegenheiten verpflichtet. Ich bin zur Verschwiegenheit verpflichtet und muss die gesprochenen Texte treu und gewissenhaft in die jeweils andere Sprache übertragen.
Übersetzen bedeuten das schriftliche Übertragen eines geschriebenen Textes von Sprache A (Ausgangssprache) in Sprache B (Zielsprache). Dolmetschen bezeichnet die mündliche Übertragung gesprochener Inhalte zwischen zwei Sprachen.
Praktika sind bei mir grundsätzlich nicht möglich. Dafür sollten Sie sich an ein größeres Übersetzungsbüro wenden. Ansonsten arbeite ich auf Projektbasis ich immer gerne professionellen und qualifizierten Kolleginnen und Kollegen zusammen.
Ja. Zum Beispiel im Rahmen des Programms „Arabic Coaching“ über die Universität Zürich. Der Unterricht findet Online statt. Weitere individuelle Angebote gerne auf Anfrage.
Aufgrund von Dolmetscheinsätzen ist mein Büro nicht ständig besetzt. Und wenn ich an meinem Arbeitsplatz bin, wende ich meine volle Konzentration für Ihr Übersetzungsvorhaben auf um so hochwertige Ergebnisse zu garantieren. Daher ist eine persönliche Abholung grundsätzlich nicht möglich. Es gibt aber eine Lösung: Ich arbeite für beglaubigte Übersetzungen mit dem Übersetzungsbüro Peschel Communications GmbH in Freiburg zusammen. Dort können Sie Ihre beglaubigte Übersetzung persönlich in Auftrag geben und auch abholen.
Es gibt viele gute und spezialisierte Übersetzungsagenturen, die durch professionelles Projekt- und Qualitätsmanagement gerade bei Projekten mit vielen Sprachen hervorragende Arbeit leisten. Leider gibt es aber auch zahlreiche "Umtüter". Letzere geben die Übersetzungsaufträge an Freiberufler weiter, ohne eine nennenswerte Eigenleistung zu erbringen.
Wenn Sie mich direkt beauftragen, haben Sie einen persönlichen Kontakt zu mir als Übersetzer. Nach- und Rückfragen werden ohne Umwege direkt beantwortet und ich kann Sie von vorneherein beraten, was bei Ihrem speziellen Auftrag zu beachten ist. Über mein Kollegen-Netzwerk kann ich zudem weitere Sprachen mitanbieten. Viele Übersetzungsagenturen haben gerade bei exotischeren Sprachen wie Arabisch keinerlei Hintergrundwissen zu sprachlichen und kulturellen Besonderheiten und können auch beispielsweise die Qualität der arabischen Übersetzung nicht wirklich überprüfen.
Wir arbeiten mit Herrn Dr. Falk seit 2014 regelmäßig zusammen. Unter anderem übersetzte er für uns umfangreiche juristische Fachtexte aus dem Arabischen ins Deutsche. Alle Übersetzungen wurden pünktlich geliefert – wir waren mit der zuverlässigen Zusammenarbeit stets hochzufrieden.