Landgericht Freiburg im Breisgau

Die rechtlichen Rahmenbedingen für die Ausübung des Berufs als gerichtlich beeidigter Dolmetscher und Übersetzer haben sich zum Jahresbeginn 2023 geändert. In diesem Zusammenhang habe ich mich am 21.02.2023 am Landgericht Freiburg im Breisgau neu vereidigen lassen. Für Sie als Kundinnen und Kunden ändert sich dadurch grundsätzlich nichts. Wie bisher bin ich befugt, beglaubigte Übersetzungen Arabisch-Deutsch und Deutsch-Arabisch anzufertigen und als vereidigter Dolmetscher beispielsweise vor Gericht, bei Notaren und Staatsanwaltschaften tätig zu werden.

Das neue Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG)

Hintergrund der Neubeeidigung ist das Gerichtsdolmetschergesetz, dessen Intention es war, einheitliche Beeidigungsvoraussetzungen für vor Gericht tätige Dolmetscherinnen und Dolmetscher zu schaffen und (strenge) Qualifikationsanforderungen für die gerichtliche Beeidigung festzulegen. Das daraus entstandene Gesetz ist in der Kollegenschaft nicht unumstritten. Aber da es nun mal geltendes Recht ist, führt kein Weg daran vorbei.

Allgemein beeidigter Arabisch-Gerichtsdolmetscher

Nach meiner ersten gerichtlichen Beeidigung im Jahr 2014 lautete die offizielle Bezeichnung noch „allgemein beeidigter Verhandlungsdolmetscher“. Mit der neuen Beeidigung auf Grundlage des Gerichtsdolmetschergesetzes darf ich mich zukünftig „allgemein beeidigter Gerichtsdolmetscher für die arabische Sprache“ (§ 6 GDolmG) nennen. An meiner Arbeitsweise selbst ändert sich dadurch nichts: Mit der Berufung auf meinen allgemeinen Eid kann ich z. B. im Auftrag von Gerichten, vor Behörden, Staatsanwaltschaften, bei amtsärztlichen Untersuchungen oder Gutachtern für MPU und Rentenversicherung Arabisch<>Deutsch dolmetschen.

Beeidigter Urkundenübersetzer für Arabisch

Im Zuge der Anpassung landesrechtlicher Regelungen an das Gerichtsdolmetschergesetz wurde in Baden-Württemberg auch die Beeidigung der Urkundenübersetzer neu geregelt, die Voraussetzung für die Erstellung beglaubigter Übersetzungen ist, bei denen ich mit meinem Stempel und meiner Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bescheinige. Damit bin ich weiterhin „öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer der arabischen Sprache für die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Baden-Württemberg“ (§ 15 Abs. 3 AGGVG). Dem sei zur Vorbeugung von Missverständnissen hinzugefügt, dass die von mir angefertigten beglaubigten Übersetzungen Deutsch<>Arabisch in ganz Deutschland anerkannt werden.

Elektronischer Rechtsverkehr und eBO-Postfach

Eine weitere Neuerung soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben. Neben der bereits bestehenden Möglichkeit, von mir erstellte beglaubigte Übersetzungen mit qualifizierter elektronischer Signatur zu bestätigen, verfüge ich nun über die Möglichkeit, im elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz mittels eines sicheren Übermittlungswegs zu kommunizieren. Als Dolmetscher und Übersetzer („Berufsträger“) nutze ich ein speziell für diesen Zweck eingerichtetes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO). Gerichte und Behörden können mich unter der SAFE-ID „DE.Justiz.a42f1231-4590-4fa6-befa-b6b13e0ba2c1.71cf“ kontaktieren.

Bildquelle: joergens.mi, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons